Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Omnitra Autos UG (Home Renovation)
2026
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Omnitra Autos UG (Home Renovation) regeln die Geschäftsbedingungen für den Wohnungsbau, Innenausbau und Renovierungsleistungen in Frankfurt am Main. Diese AGB sind Teil der Vertragsbeziehungen und binden alle Parteien an ihre Bestimmungen. Sie sind Teil der Vertragsbedingungen und gelten für alle Leistungen, die Omnitra Autos UG (Home Renovation) anbietet. Die AGB sind Teil der Vertragsbedingungen und gelten für alle Leistungen, die Omnitra Autos UG (Home Renovation) anbietet.
2. Leistungen und Leistungsumfang
Omnitra Autos UG (Home Renovation) bietet eine breite Palette an Leistungen im Bereich Wohnungsbau und Innenausbau an, darunter Renovierungen, Sanierungen, Modernisierungen und individuelle Maßnahmen. Unsere Arbeit umfasst die Planung, Ausführung und Qualitätssicherung. Wir bieten auch Beratungen zu Themen wie Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Raumoptimierung an. Unsere Leistungen sind auf die Bedürfnisse der Kunden in Frankfurt am Main zugeschnitten und entsprechen den lokalen Bauvorschriften und Standards.
3. Haftungsbeschränkungen
Omnitra Autos UG (Home Renovation) haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für Schäden, die durch gewerbliche Handlungen entstanden sind, haftet Omnitra Autos UG (Home Renovation) bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro. Für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, haftet Omnitra Autos UG (Home Renovation) nicht. Die Haftung wird durch die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Vertragsbedingung, die in der Verordnung über die Verbraucherschutzverordnung (VGBV) geregelt ist, beschränkt.
4. Datenschutzrichtlinie
Die Datenschutzrichtlinie von Omnitra Autos UG (Home Renovation) regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Diese Richtlinie ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und dient dem Schutz der Privatsphäre der Kunden. Die Verarbeitung von Daten erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder gemäß den Vorgaben der DSGVO. Die Datenschutzrichtlinie ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und dient dem Schutz der Privatsphäre der Kunden.
5. Urheberrecht und Markenrechte
Omnitra Autos UG (Home Renovation) besitzt das Urheberrecht und die Markenrechte an allen Werken, Produkten und Dienstleistungen, die von uns entwickelt werden. Dritte dürfen keine Werke, Produkte oder Dienstleistungen ohne Zustimmung von Omnitra Autos UG (Home Renovation) nutzen oder verbreiten. Die Nutzung von Werken, Produkten oder Dienstleistungen ohne Zustimmung ist verboten und unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und der Markenrechtsverordnung (MarkenG).
6. Vertragsende und Kündigung
Omnitra Autos UG (Home Renovation) kann den Vertrag mit dem Kunden ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung die Leistungen erbringt. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, sofern er die Leistungen nicht erbringt. Die Kündigung ist schriftlich zu erfolgen und muss an die Geschäftsleitung von Omnitra Autos UG (Home Renovation) gerichtet werden.
7. Anwendbares Recht
Die Geschäftsbedingungen von Omnitra Autos UG (Home Renovation) sind im Einklang mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht und den geltenden Vorschriften im Zusammenhang mit der Vertragsbedingung, die in der Verordnung über die Verbraucherschutzverordnung (VGBV) geregelt ist. Alle Streitigkeiten werden nach deutschem Recht geregelt, und das Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
8. Garantie, Beschwerden und Verbraucherrechte
Omnitra Autos UG (Home Renovation) gewährt eine Garantie auf die Qualität der Leistungen, die wir erbringen. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleitung. Die Verbraucherrechte sind im Einklang mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht geregelt. Kunden können sich über die Qualität der Leistungen beschweren und Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz leisten, sofern die Leistungen nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen.